Berufskrankheiten und Arzneimittel

Auf den 1. April traten einige Änderungen im Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Kraft.
Durch die Liste der Berufskrankheiten wird die Anerkennung einer Berufskrankheit erleichtert. Gerade die Exposition gegenüber Chemikalien kann oft auch ausserhalb der Arbeit geschehen. Dies kann beispielsweise bei den Desinfektionsmitteln der Fall sein. Aufgenommen wurden nun in die Liste Chemikalien: Acrylate, aliphatische und aromatische Amine, darunter namentlich das p-Phenylendiamin, eben die Desinfektionsmittel (Alkohole, Kresole, Aldehyde, Biguanide und quartäre Ammoniumverbindungen) und separat der Glutaraldehyd, Isothiazolinone, Synthetische Kühlschmiermittel und Tenside.

In die Liste der Berufskrankheiten wurde neu um Erkrankungen verursacht durch Vibrationen, das Hypothenar-Hammer-Syndrom, Erkrankungen der Atemwege durch Mehle (nicht nur Roggen und Weizen, wie bisher) und durch Kontakt mit Pflanzen verursachte Krankheiten erweitert.

«Sicherer Umgang mit Arzneimitteln»
In den nächsten Tagen wird bei der SUVA die Broschüre «Sicherer Umgang mit Arzneimitteln» erscheinen. Sie ersetzt die bisherige Broschüre «Sicherer Umgang mit Zytostatika.» Die Anpassung wurde vorgenommen, da pharmazeutische Wirkstoffe, wie der Name schon sagt eben wirken und das in immer geringeren Dosen. Der Fokus ist nun generell bei den CMR-Stoffen, also Stoffen die kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch sind. Zusätzlich werden Medikamente, wie es onkolytische Viren sind, berücksichtigt.

Gerne unterstütze, berate ich Sie in diesem Fragenkreis als Arbeitshygieniker, mit meinen langjährigen Erfahrungen. Nehmen Sie Kontakt auf E-Mailadresse