Neue Perspektiven in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge.
In der „Fortbildung Arbeitsmedizin“ stellte die SUVA am 15. Oktober die neuen Konzepte vor.

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (AMV) wurden in der ersten Hälfte des
letzten Jahrhunderts eingeführt, wohl um mehr über die Silikose zu erfahren und um die entstehende Krankheit früh zu erkennen. Fragestellungen um die Staublunge und um Asbest kamen dazu. Seither wurden auf verschiedene Bereiche ausgeweitet. Seit den sechziger
Jahren gibt es ein Monitoring für die lärmbelasteten Arbeitnehmenden. Mit der Einführung
des Unfallversicherungsgesetzes, respektive der Verordnung über die Unfallverhütung
(VUV) wurde auch eine gute gesetzliche Grundlage geschaffen. Mittlerweile sind 285000
Personen aus etwa 19000 Betrieben in einem Programm der Vorsorgeuntersuchungen.
Je etwa zur Hälfte die Lärmbelasteten und die anderen Programme. Verschiedene Fragestel-
lungen aus Medizin und Epidemiologie, aber auch der Gesetzgebung und Ökonomie,
gaben Anlass das Programm der Vorsorgeuntersuchungen zu hinterfragen. In einem sehr
guten und überzeugenden Referat führte Frau Dr. med. Claudia Pletscher (Chefärztin
und Abteilungsleiterin Arbeitsmedizin der SUVA) in die risikobasierten Überlegungen ein
und stellte die neuen Ziele der AMV vor.
Auch in der Arbeitsmedizin gilt es primär, einerseits die akuten Gefährdungen zu minimieren
und andererseits chronifizierende Effekte durch präventive Massnahmen zu verhindern.
Sekundär müssen aber auch die Präventivmassnahmen adäquat sein. So stellt sich bei den heutigen Möglichkeiten der medizinischen Diagnostik die Frage: „Müssen wir wirklich ein
Röntgenbild machen?“ Hintergrund der Frage ist: Die Belastung an ionisierender Strahlung
durch Röntgen ist gut ein Drittel der Gesamtbelastung beim Maximalwert der Bevölker-
ung. Besonders wenn man dann betrachtet, dass durch die Vorsorgeuntersuchungen zwar
sehr viel interessantes statistisches Material und medizinisches Wissen gewonnen wird,
aber leider kaum eine Krankheit verhindert und im Glücksfall frühzeitig erkannt wird. Am Bei-
spiel eines Betriebes mit rund 700 Mitarbeitenden wurde gezeigt, dass während der
ganzen Monitoringzeit von fast 20 Jahren, keine Erkrankung entdeckt wurde, aber doch
rund 100 Berufskrankheiten anerkannt wurden. Andere bildgebende Verfahren sind
schonender und geben mehr Informationen. So gibt es im eben (15.10.2015) zur Stellung-
nahme veröffentlichten Entwurf zur Strahlenschutzverordnung, die Bestimmung, dass Röntgenbilder individuell begründet werden müssen, damit sie indiziert sind. Beim zukünftigen Programm der Audiometrie wird der Aspekt der Prävention besonders deutlich. Gehörunter-
suchungen werden zwar in einem kürzeren Intervall gemacht aber nur noch bei den jüngeren Mitarbeitenden. Dies aus der Erfahrung heraus, dass die Lärmbelastung in den ersten 10
bis 15 Jahren einen Schaden verursachen, dann aber eigentlich der Schaden stabil bleibt.
Durch die Verkürzung des Intervalls erhofft man sich, dass die Audiometrie mindestens einmal während der Lehrzeit stattfindet und damit auch ein Beitrag zur Ausbildung stattfinden
kann. Insgesamt scheint mir die neue Stossrichtung der AMV sehr logisch, noch sind nicht
alle Details bekannt, aber die Abteilung Arbeitsmedizin erhofft sich aus dieser Neuausrich-
tung sich auch an Fragestellungen herangehen zu können, die bisher wenig beachtet wurden. Stichworte dazu sind Dieselemissionen, Radon oder die Belastungen durch UV der Arbeit-
nehmenden die im Freien aktiv sein müssen. Und man erhofft sich auch, sich vermehrt um
diese Personen kümmern zu können, die besondere Schutzanforderungen benötigen
durch in der Person liegende Eigenschaften. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass in der
VUV bestimmt ist, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist die Gesundheit der Arbeitnehm-
enden zu schützen und Artikel 31bis der VUV (Liegen Hinweise vor, dass die Gesundheit eines Arbeitnehmers durch die von ihm ausgeübte Tätigkeit geschädigt wird, so ist eine arbeits-
medizinische Abklärung durchzuführen.) festhält, dass Hinweise auf eine Schädigung der Gesundheit abgeklärt werden müssen.

Als Arbeitshygieniker kann ich sie bei vielen Fragen der Belastungen durch chemische, physika-
lische oder biologische Faktoren beraten. Nehmen Sie Kontakt auf. Gerne nehme ich mir für Sie Zeit. E-Mailadresse