Die Zukunft der Arbeitswelt und der Gesundheitsschutz
«Prognosen sind schwierig besonders, wenn sie die Zukunft betreffen. (Niels Bohr)» Aber einige Tendenzen sind absehbar auf dem Weg zur sogenannten Industrie 4.0. So will ich ein paar Möglichkeiten, die sich durch Verknüpfung von modernen Technologien ergeben skizzieren.

In der Industrie, im Gebäudemanagement und in der Logistik wird fleissig an der Automa-
tisierung mit elektronischer Prozesslenkung gearbeitet. Unter dem Stichwort «Augmented
Reality» (angereicherte Realität) werden Informationen einerseits durch Sensoren, die mit-
getragen werden, direkt in einen Bildschirm projiziert, andererseits werden diese Informa-
tionen mit den Prozessanforderungen, oder den Anforderungen zum Unterhalt verglichen.
Und die daraus notwendigen Aktionen auch wieder direkt an die Person vor Ort gesendet.
Derzeit sehen diese Geräte noch nicht so praktisch aus, aber da wird fleissig geforscht. Wie
das aussehen kann zeigt dieser kleine Film:



Nun ist dieser Helm vielleicht noch etwas gross aber die Zukunft geht dahin, dass die Informa-
tionen direkt in eine Kontaktlinse projiziert werden. Hier stellt sich dann vielleicht schon die erste Frage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Kontaktlinsen sind sobald es um Arbeitsplätze mit Gefahrstoffen geht eine zusätzliche Gefahr. Aber es stellt sich auch die Frage: «Darf ein Arbeitge-
ber verlangen, dass Kontaktlinsen getragen werden?»



Die persönliche Schutzausrüstung eines Stahlarbeiters besteht oft aus einer Hitzeschutzkleidung mit Handschuhen, Schutzhelm, Schutzbrille und Gehörschutz. Diese Ausrüstung schützt zwar den Arbeiter, die klassische Gefahrenwarnung ist mit dieser Ausrüstung allerdings nur noch schlecht möglich. Die Warnsignale können durch den Gehörschutz bzw. durch die laute Umgebung nicht im-
mer wahrgenommen werden. Zusätzlich schränken der Schutzhelm und die Schutzbrille die äus-
sere Sicht auf die Gefahren selbst oder auf Gefahrenhinweise ein. In Zukunft könnten die Stahl-
werker daher die neuentwickelten Helme mit integrierter Schutzbrille tragen wo diese Informatio-
nen direkt eingeblendet werden, damit sie keine Warnung mehr übersehen.



Ein anderes Beispiel: Ein für Feuerwehrleute besonders schwieriger und gefährlicher Einsatztyp ist die Suche und Rettung in raucherfüllten Umgebungen. Unter eingeschränkten Sichtverhältnissen nutzen Feuerwehrleute heute Seile zur Markierung des Rückwegs. Aber diese Seile können einge-
klemmt und getrennt werden oder sich um Hindernisse wickeln. Ein Navigationssystem das sich
auf Sensoren, zum Beispiel RFID`s stützt, könnte die Feuerwehrleute zusammen mit der durch fin-
sterste Gebäude lenken. Im Trainingsgebäude der Pariser Feuerwehr wird bereits ausgiebig experi-
mentiert mit solchen Systemen. Bleiben wir bei der Feuerwehr. Die Einsätze sind oft durch hohe physische und psychische Belastungen gekennzeichnet. Sensoren in der Schutzausrüstung können einerseits vor Gefahren von aussen, wie zum Beispiel ein Feuer hinter der Türe detektieren und andererseits zum Beispiel die Belastung des Herzkreislaufes überwachen und entsprechend vor Gefahren warnen.

Muskoskeletale Belastungen führen besonders im Baugewerbe immer noch zu vielen Erkrankungen und sind auch Kostenintensiv. Erste Systeme, die Belastungen des Bewegungsapparates messen, werden in Versuchen benutzt. Dabei gibt es ganz spannende Möglichkeiten. So kann beispielsweise die Belastung direkt mit den verschiedenen Grenzwerten verglichen werden und über den Arbeits-
tag ein Belastungsprotokoll geführt werden. Intelligente Arbeitskleider könnten Fehlbeanspru-
chungen detektieren, würden sofort melden und entsprechend wäre man auch in der Lage eine bessere Arbeitsposition einzunehmen.



Bei all diesen Anwendungen stellt sich durch die Datenerfassung aber auch die Frage, wie mit diesen Daten umzugehen ist. Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, SR 822.113) verbietet die Verhaltensüberwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Überwachungs- und Kontrollsystemen. Ziel dieser Bestimmung ist der Gesundheitsschutz der Angestellten. Werden Überwachungs- und Kontrollsysteme für andere Zwecke eingesetzt,
so sind sie zulässig, wenn sie so ausgestaltet sind, dass die Gesundheit und die Bewegungs-
freiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht beeinträchtigt werden.

Ein letztes Beispiel. Viele Infektionen werden durch Kontakt mit verseuchten Oberflächen über-
tragen. Bisher mussten Oberflächen mit Nanosilber oder Kupfer beschichtet werden, damit Bakterien am Wachstum gehindert werden. Einen innovativen Weg haben Forscher der Univer-
sität von Massachusetts beschritten: Sie entwickelten Polymere, die antimikrobielle Natur-
stoffe (Peptide) nachahmen, jene Verbindungen nämlich, die bei Mensch und Tier die erste Ver-
teidigungslinie gegen Infektionen bilden. Anstatt die Peptide chemisch nachzubauen, kopier-
ten die Wissenschaftler trickreich nur deren Oberflächenstruktur. Sobald nun eine Mikrobe an
den Kunststoff andockt, durchlöchert dieser deren Zellmembran, und der Keim geht ein.
Das könnte eine Zukunft eröffnen für Schutzhandschuhe oder Arbeitskleider die antimikrobiell ausgerüstet sind, womit Übertragungen schwieriger werden.

Gerne unterstütze ich sie auf dem Weg zur Industrie 4.0. Nehmen sie Kontakt auf E-Mailadresse